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Angeordnete Erziehungsberatung §§95 & 107 AußStrG
Zertifikat für Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung  
nach § 95 Abs 1a AußStrG
 

Im Mittelpunkt der Beratung stehen:

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  • Die möglichen Bedürfnisse, Ängste, Wünsche, Nöte und Reaktionen der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung, je nach Alter.

  • Die Gestaltung  der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation des Kindes.

  • Möglichkeiten der Entlastung des Kindes angesichts der aktuellen emotionalen Herausforderung der Eltern

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Zertifikat für Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
nach  § 107 Abs.3 Z1 AußStrG

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Die Aufgaben der verpflichtenden Erziehungsberatung:

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  • Herstellen einer tragvollen, vertrauensvollen Beratungsbeziehung

  • Die Entwicklungsbedürfnisse und Lebenssituation des Kindes in den Mittelpunkt stellen

  • Informationen, was Kinder entlastet und sie stützt

  • Reduzierung der elterlichen Konflikte

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